Aktienverluste mit ETF Gewinnen Verrechnen – So funktioniert der steuerliche Ausgleich 2025

Die steuerlichen Regeln für Kapitalerträge ändern sich regelmäßig, und für Anleger wird es immer wichtiger zu verstehen, wie Verluste und Gewinne richtig gegengerechnet werden. Besonders das Thema aktienverluste mit etf gewinnen verrechnen gewinnt 2025 erneut an Bedeutung, da viele Privatanleger ihr Portfolio stärker diversifizieren und gezielt zwischen Aktien und ETFs wechseln. Wer Steuern sparen möchte, muss wissen, welche Verlusttöpfe existieren, wie sie funktionieren und welche Optimierungsstrategien erlaubt sind.

Steuerlicher Grundsatz 2025

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge wie Dividenden, Kursgewinne und Ausschüttungen der Abgeltungsteuer. Für das Steuerjahr 2025 bleibt der Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer bestehen. Gleichzeitig bleiben die sogenannten Verlustverrechnungstöpfe erhalten. Anleger müssen daher genau wissen, in welchen Topf ihre Verluste fallen und wie diese genutzt werden dürfen.

Die zwei relevanten Verlusttöpfe

Kapitalanlagen werden steuerlich in unterschiedliche Kategorien getrennt. 2025 sind diese beiden Töpfe besonders wichtig:

Verlusttopf Aktien

Hier werden ausschließlich Verluste aus dem Verkauf von einzelnen Aktien gespeichert. Diese Verluste dürfen später nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden.

Verlusttopf Sonstige Kapitalerträge

In diesem Topf landen Wertpapierverluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikaten und ähnlichen Produkten. Gewinne aus ETF-Verkäufen können mit Verlusten aus demselben Topf verrechnet werden.

Aktienverluste mit ETF Gewinnen verrechnen – Was ist möglich?

Viele Anleger stellen sich die Frage, ob sie aktienverluste mit etf gewinnen verrechnen können, um dadurch ihre Steuerlast zu reduzieren. Die Antwort basiert auf der steuerlichen Struktur der beiden Verlusttöpfe.

Grundregel zur Verrechnung 2025

Aktienverluste dürfen weiterhin ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Das bedeutet: Ein Verlust aus dem Verkauf einer einzelnen Aktie kann nicht direkt mit einem Gewinn aus dem Verkauf eines ETFs verrechnet werden.

Ausnahmefälle und Gestaltungsmöglichkeiten

Obwohl eine direkte Verrechnung laut Gesetz nicht möglich ist, können Anleger strategisch vorgehen, um indirekt Steuerersparnisse zu erzielen.

Möglichkeit 1: Gewinne aus ETFs realisieren, Aktienverluste später nutzen

Auch wenn eine direkte Kombination nicht erlaubt ist, können Anleger insgesamt dennoch ihre Steuerlast optimieren. Realisierte ETF-Gewinne erhöhen zunächst die steuerpflichtige Summe, aber wenn später im Jahr Aktienverluste entstehen, können diese mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.

Möglichkeit 2: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag nutzen

Aktienverluste lassen sich ins nächste oder vorherige Steuerjahr übertragen. Wer 2025 größere ETF-Gewinne realisiert und gleichzeitig ungenutzte Aktienverluste aus 2023 oder 2024 hat, kann diese über den Verlustvortrag steuerlich einsetzen.

Möglichkeit 3: Portfolio Umschichtung bewusst planen

Viele Anleger handeln bewusst in volatilen Marktphasen, um gezielt Verluste zu realisieren. Durch diese Strategie lässt sich vermeiden, dass am Jahresende ungenutzte Verluste verfallen oder zukünftige Steuerbelastungen ansteigen.

Wie ETF-Gewinne 2025 besteuert werden

Teilfreistellung beachten

Für Aktien-ETFs gilt weiterhin die 30-prozentige Teilfreistellung. Das bedeutet: Nur 70 Prozent der realisierten Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese Regelung kann die steuerliche Wirkung beeinflussen und sollte bei der Berechnung herangezogen werden.

Unterschied zwischen Ausschüttern und Thesaurierern

Ausschüttende ETFs schreiben Gewinne regelmäßig gut und lösen sofort eine Steuerpflicht aus. Thesaurierende ETFs hingegen investieren automatisch wieder und werden erst beim Verkauf steuerpflichtig. Für die Strategie aktienverluste mit etf gewinnen verrechnen spielt der ETF-Typ eine wichtige Rolle, denn die Häufigkeit der Steuerrelevanz entscheidet über den Einsatz von Verlusten. Mehr dazu finden Sie hier: https://westmont-group.com/blog/aktienverluste-mit-etf-gewinnen-verrechnen/

Praxisbeispiele zur Verrechnung

Beispiel 1: Nicht möglich

Ein Anleger verliert 3.000 Euro im Verkauf einer Aktie und erzielt 4.000 Euro Gewinn aus einem ETF. Die steuerliche Verrechnung ist nicht zulässig, da die Gewinne nicht aus Aktien stammen.

Beispiel 2: Steueroptimierung möglich

Ein Anleger erzielt 5.000 Euro ETF-Gewinn, hat aber Verlustvorträge aus Aktienverkäufen der Vorjahre. Der Verlustvortrag kann genutzt werden, um zukünftige Aktiengewinne auszugleichen, während die ETF-Gewinne separat versteuert werden.

Beispiel 3: Geschicktes Timing

Wer am Jahresende sowohl Aktien mit Verlust als auch ETFs mit Gewinn hält, kann durch geplante Verkäufe optimale Bedingungen schaffen. Verluste können in den Aktien-Topf gepackt werden, während ETF-Gewinne später realisiert werden, wenn sich weitere Verluste ergeben.

Strategische Tipps 2025

Tipp 1: Verlusttöpfe prüfen

Jede Depotbank führt automatisch Verlusttöpfe. Anleger sollten prüfen, ob sich darin ungenutzte Aktien- oder sonstige Verluste befinden.

Tipp 2: Jahresendstrategie nutzen

Viele Anleger realisieren im Dezember bewusst Verluste oder Gewinne, um die perfekte steuerliche Balance zu schaffen.

Tipp 3: ETF-Struktur analysieren

Welche ETFs im Portfolio liegen, bestimmt, wann Gewinne steuerlich relevant werden. Das beeinflusst die Planung der Strategie rund um aktienverluste mit etf gewinnen verrechnen.

Tipp 4: Steuerbescheinigung jedes Jahr kontrollieren

Einträge zu Verlusttöpfen, Verlustvorträgen und Gewinnen müssen korrekt sein. Fehler können die Steueroptimierung erheblich beeinträchtigen.

Häufige Fehler bei der Verlustverrechnung

Fehler 1: Annahme, dass alle Verluste gleich behandelt werden

Viele Anleger glauben, dass jede Art von Verlust mit jeder Art von Gewinn verrechnet werden darf. Das ist falsch.

Fehler 2: Keine Nutzung des Verlustvortrags

Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden. Diese Möglichkeit wird oft unterschätzt.

Fehler 3: Ungeplante ETF-Verkäufe

Ohne steuerliche Planung werden Gewinne ungeplant realisiert, was zu unnötigen Steuerbelastungen führt.

Fazit

Die Frage, wie man aktienverluste mit etf gewinnen verrechnen kann, bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für Privatanleger. Eine direkte Verrechnung ist gesetzlich ausgeschlossen, aber es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast durch kluge Planung erheblich zu reduzieren. Wer die Struktur der Verlusttöpfe versteht, ETF-Gewinne richtig timt und Verlustvorträge gezielt einsetzt, kann sein Portfolio steuerlich sehr effizient gestalten. Mit diesem Wissen können Anleger ihre Kapitalerträge geschickt optimieren und langfristig profitieren.

FAQs

1. Kann ich 2025 aktienverluste mit ETF-Gewinnen direkt verrechnen?

Nein, eine direkte Verrechnung ist gesetzlich nicht erlaubt.

2. Wo sehe ich meine Verlusttöpfe?

Die Verlusttöpfe finden Sie in Ihrer jährlichen Steuerbescheinigung der Bank.

3. Kann ich Verluste vortragen?

Ja, Verluste können unbegrenzt ins nächste Jahr übertragen werden.

4. Gelten Teilfreistellungen auch 2025?

Ja, die Teilfreistellung für Aktien-ETFs bleibt erhalten.

5. Lohnt sich gezieltes Realisieren von Verlusten?

Ja, besonders zum Jahresende kann dies steuerliche Vorteile bringen.