Nach einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Kaskoversicherung den Schaden. Ein Unfallgutachter muss den Schaden begutachten und eine Schadensbewertung erstellen. Der Unfallgutachter wird von der Versicherung oder dem Unfallverursacher gewählt und verhindert unnötige Kosten für mögliche Reparaturen und Erneuerungen.
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann mit einer Kostenübernahme durch die Versicherung der Gegenseite rechnen. Der Unfallverursacher muss sich um die Abwicklung kümmern und gegebenenfalls ein Schadengutachten in Auftrag geben.
Wurde der Unfall allerdings selbst verschuldet oder wurde das Fahrzeug durch Wild, Unwetter oder Diebstahl im Wert gemindert, ist Eigeninitiative gefragt. Die Kaskoversicherung ist dafür zuständig, die Schäden zu erstatten. Das Gutachten, welches bei selbstverschuldeten Unfällen immer sinnvoll und oft sogar Pflicht ist, muss von einem erfahrenen Kfz-Gutachter erstellt werden.

Was ist ein Kaskoschaden?

Unter einem Kaskoschaden versteht man einen Schaden an einem eigenen Fahrzeug, der nicht fremdverschuldet wurde. Es handelt sich um einen Schaden, der durch das eigene Handeln oder äußere Einflüsse wie Unwetter oder Wildtiere entstanden ist. Bei einem Kaskoschaden besteht in aller Regel Anspruch auf Ersatz und Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Versicherung übernimmt dabei alle Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden. Die Folgeschäden wie etwa Rauchschäden oder Löschwasserschäden werden im Normalfall auch übernommen. Die Kaskoversicherung ist auch für Schäden zuständig, die durch Diebstahl entstanden sind. So übernimmt sie beispielsweise die Kosten für die Neuanschaffung von gestohlenen Navigationsgeräten oder Stereoanlagen.
Eine Kaskoversicherung bietet sich also fast immer an. Bei Abschluss der Police muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Deckungssumme gewählt wird. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten von der Versicherung vollständig getragen werden. Andernfalls muss die Person den Rest selbst tragen.

Unterschiede zwischen Kaskoschaden und Haftpflichtschaden

Kaskoschaden und Haftpflichtschaden werden durch einige Aspekte differenziert. Kaskoschäden umfassen grundsätzlich alle Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, wobei auch Schäden durch Eigenverschulden umfasst sind. Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden zuständig, die an einem anderen Fahrzeug entstanden sind. Vereinfacht gesagt: Haftpflichtschäden sind Schäden bei anderen, Kaskoschäden sind Schäden am eigenen Fahrzeug.
Grundsätzlich muss bei Abschluss einer Kaskoversicherung darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Tierschutz vorhanden ist. Insbesondere gegen Marder und andere Nagetiere sollten Fahrzeughalter sich absichern. Hierfür ist die Kaskoversicherung zuständig. Ein normaler Tarif umfasst in der Regel alle wichtigen Punkte, vom Schutz gegen Elementarschäden bis hin zum Tierschutz. Gute Tarife bieten eine Versicherungshöhe von mehreren Millionen Euro, sodass im Zweifelsfall jeder kleinere und größere Schaden am eigenen oder einem fremden Fahrzeug direkt von der verantwortlichen Versicherung übernommen werden kann.

Der Vollkaskoschutz bietet sich nicht nur für PKWs und andere Kraftfahrzeuge an, sondern auch für Fahrräder. Eine Fahrradversicherung sichert Sie vor finanziellen Verlusten durch Elementarschäden, Diebstahl oder Vandalismus ab. Die Versicherung übernimmt in der Regel auch Schäden, die durch Stürze oder Unfälle zustande gekommen sind. Darum ist auch der Abschluss einer Fahrradversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Auch hier ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme bei der Versicherung zu achten, um sicherzustellen, dass Schäden vollständig abgedeckt sind.

Unterschiede zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterscheiden sich in einigen Punkten voneinander. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, zum Beispiel Diebstahl-, Glas-, Brand- oder Wetterschäden. Vandalismus wird in der Regel nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Die Vollkaskoversicherung umfasst Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Fahrzeughalter selbst verursacht hat sowie Vandalismusschäden. Bergungs- und Schleppkosten können ebenfalls von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.

Schadengutachten von einem professionellen Kfz-Gutachter

Das Unfallgutachten muss von einem staatlich anerkannten Kfz-Gutachter erstellt werden. Ein Kfz-Sachverständiger mit der notwendigen Erfahrung stellt sicher, dass das Schadensgutachten alle notwendigen Informationen enthält und die Abwicklung zügig erledigt ist. Ein guter Kfz-Sachverständiger stellt den reibungslosen Ablauf sicher.

Das Kaskogutachten wird in jedem Fall benötigt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Kosten für Reparaturen und Co. nicht von dem Fahrzeughalter übernommen werden müssen. Das Kaskogutachten enthält dabei alle relevanten Informationen zum Fahrzeug und zum Schaden. Es kann für alle denkbaren Fahrzeugtypen von Pkw und Lkw bis hin zu Wohnwägen und Fahrrädern abgeschlossen werden. Wie erwähnt, lassen sich alle Fahrzeugtypen absichern. Gleichzeitig gilt es, einen erfahrenen Gutachter zu wählen und diesem die Aufgabe der Schadensbewertung zu übertragen. Ein professioneller Sachverständiger kann das Guthaben innerhalb kurzer Zeit abwickeln und die Korrespondenz mit der Versicherung organisieren. So ist gewährleistet, dass der Schadensfall schnellstmöglich abgewickelt wird.

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