Wer auf den Straßen unterwegs ist, der kann in einen Unfall involviert werden. Nicht immer trägt man dabei jedoch die Schuld. Nun ist es wichtig, Beweise zu sichern, damit die Schadensregulierung vernünftig ablaufen kann. Dabei sollte man sich als Betroffener keinesfalls auf den Kostenvoranschlag der Werkstatt verlassen. Im Ernstfall kann es sich nämlich um mehr als ein einen Bagatellschaden handeln.

Ein Kurzgutachten ist ein Ausweg aus dieser Situation, denn in diesem wird ein etwaiger Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten einkalkuliert. So können auch wirtschaftliche Totalausfälle erkannt werden. Liegt eine Bagatelle vor, kann der Betroffene mit der erstellten Reparaturkalkulation die Werkstatt aufsuchen und liegt rechtlich auf der sicheren Seite.

Doch welche Punkte sollte man eigentlich generell beachten, wenn es zu einem Unfall kommt, den man nicht selber zu verantworten hat? Warum ist ein Unfallgutachter wichtig?

1. Der Kfz-Sachverständige kann selbst gewählt werden

Jeder Unfall ist anders. Dementsprechend unterscheiden sich Unfälle auch im Umfang. Auch die Höhe der entstehenden Kosten variiert. Gerichtsfest bestimmen kann man dies nur durch einen Sachverständigen. Dieser darf grundsätzlich frei gewählt werden. Auch um die Kosten muss man sich keine Gedanken machen, denn die lassen sich erstatten.

Achtung: Hat die Versicherung bereits einen Kfz-Gutachter bestellt, bleiben die Rechte des Betroffenen hiervon unberührt. Der Geschädigte muss den Unfallgutachter stets akzeptieren, bevor der Kfz-Gutachter seine Arbeit aufnehmen darf.

2. Darum ist die Beweissicherung unerlässlich

Damit der Schaden am Fahrzeug reguliert werden kann, muss ein Überblick über die entstehenden Kosten geschaffen werden. Die Schadensart sowie der Schadensumfang werden genau festgehalten, bevor mit der Reparatur begonnen wird.

Dies hat zwei Gründe:

Erstens kann bei einem späteren Gerichtsverfahren ein Schadengutachten den Tathergang erleuchten.

Zweitens ist man auch auf der sicheren Seite, falls Konflikte mit der Werkstatt auftreten.

Selbstverständlich ist, dass der entstandene Schaden einen erheblichen Einfluss auf die Ausfallzeit des Fahrzeugs hat. Dies ist insbesondere bei Mietwagen wichtig (Stichwort: Nutzungsausfallentschädigung).

Nur durch gut belegte Schäden durch einen Schadengutachter lassen sich Nutzungsausfallentschädigungen im Zweifel auch erstreiten!

3. Unfallstatus festhalten: wichtig für den späteren Verkauf!

Wenn das Auto in den Verkauf geht, besteht eine gesetzliche Offenbarungspflicht. Der Verkäufer muss mit offenen Karten spielen und darf den Unfall nicht verschleiern. Im Gegenteil: Angefertigte Bilder, Schadengutachten und Einschätzungen sind vor dem Vertragsabschluss vorzulegen. Der genaue Umfang sowie die Art des Schadens muss für den Kaufinteressenten vollumfänglich nachvollziehbar sein! Dies geht nur mit einem guten Kfz-Gutachter.

4. Die technische Wertminderung beachten

Sobald der Pkw in einen Unfall verwickelt wird, verliert er an Wert. Diese „technische“ oder „merkantile“ Wertminderung tritt auch dann ein, wenn das Fahrzeug sachgemäß repariert wurde. Dementsprechend hat man als Begünstigter auch einen Anspruch auf entsprechenden Schadensausgleich. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann auch bei älteren Fahrzeugen oftmals Tausende Euro einbringen – der Wertminderungsanspruch macht es möglich!

5. Abrechnung auf Basis des Gutachtens

Geschädigte Personen steht es frei, die Art der Abrechnung zu bestimmen. Denkbar ist etwa die „fiktive Abrechnung“ auf Basis des Gutachtens. In dem Fall wird die Mehrwertsteuer jedoch nicht erstattet.

6. Freie Werkstattwahl

Egal ob Werkstattbindung oder nicht: Bei unverschuldeten Unfallschäden darf die Werkstatt vom Betroffenen selbst gewählt werden.

7. Mietwagen

Wer nach dem Unfall auf das Auto angewiesen bleibt, kann aufgrund des Gutachtens ein gleichwertiges Mietfahrzeug anfordern bzw. sich die Kosten erstatten lassen. Besteht kein Bedarf, kann stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Dabei richtet sich dessen Höhe an dem Fahrzeugtyp aus.

8. Beim Schadensmanagement ist Vorsicht geboten

Die Versicherung des Unfallgegners wird womöglich versuchen, ihr „Schadensmanagement“ einzuschalten. Auf den ersten Blick wirkt dies angenehm, wird doch angeboten, den kompletten Unfall abzuwickeln. Nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter hat Ihre Interessen im Blick und holt das meiste für Sie heraus.

9. Schutz der Versicherungsunternehmen

Ein Kfz-Sachverständiger schützt Versicherungsunternehmen generell vor ungerechtfertigten Forderungen. Dadurch bleiben Prämien für alle Versicherungsnehmer stabil.

10. Rechtsanwaltskosten müssen nicht getragen werden

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt die Rechtskosten, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Streit kommt.

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